Das Amtsgericht Bad Segeberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist eines von insgesamt über 500 Amtsgerichten im Land und gehört zum Landgerichtsbezirk Lübeck.
Das Amtsgericht Bad Segeberg ist für den Bezirk des gleichnamigen Landkreises zuständig, in dem rund 270.000 Einwohner leben. Der Gerichtsbezirk umfasst neben der Stadt Bad Segeberg auch weitere Städte und Gemeinden wie Kaltenkirchen, Norderstedt, Henstedt-Ulzburg und Wahlstedt.
Das Amtsgericht Bad Segeberg ist zuständig für verschiedene Rechtsgebiete, darunter das Zivilrecht, das Strafrecht, das Familiengericht und das Betreuungsgericht. Es entscheidet über Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und Unternehmen, strafrechtliche Vergehen und Jugendstrafsachen, sowie Familiensachen wie Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten. Zudem ist das Amtsgericht Bad Segeberg für Betreuungsverfahren zuständig, in denen es darum geht, für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder eines körperlichen Leidens nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, einen rechtlichen Betreuer zu bestellen.
Am Amtsgericht Bad Segeberg arbeiten neben den Richtern auch Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und weiteres Personal. Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Lübecker Straße 1 in Bad Segeberg.
Weitere Informationen zum Amtsgericht Bad Segeberg sowie zu den aktuellen Verfahren und Zuständigkeiten können auf der offiziellen Webseite des Gerichts eingesehen werden.
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